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AGB's Anke Brückner Fotogräfin

GELTUNGSBEREICH

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1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen bzw. Videofilmer, Produzenten (im folgenden zusammen gefasst als Auftragnehmer) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.

 

2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Auftragnehmers durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Auftragnehmers durch den Kunden.

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LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS, RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

3 Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen, filmischen Arbeit im Ermessen des Auftragnehmers.

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4 Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung der Fotoapparate, Accessoires und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind zuständig.

 

5 Bei der Ausführung der fotografischen, filmischen Arbeiten kann der Auftragnehmer Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagisten etc.)

 

6 Der Kunde erkennt an, dass es sich beim Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich Geschütze Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

 

7 Digital hergestellte Bilder (RAW-Dateien) und das gedrehte Rohmaterial, bleiben im Eigentum des Fotografen/Auftragnehmers. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

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8 Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.

 

9 Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

 

10 Kommt der Kunde zur Verpflichtung (gemäss Ziffer 25) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf/Auftragnehmer Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.

 

11 Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Person oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunden die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

 

12 Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

 

NUTZUNGSRECHTE

13 Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen/filmischen Arbeit im vereinbarten Rahmen.  Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

 

14 Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen/Auftragnehmers eine Nutzungslizenz in der Höhe 150% des Aufnahmehonorars zu bezahlen.

 

15 Der Fotograf/Auftragnehmer kann das (bewegte) Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen.

 

16 Exklusivrecht und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

 

17 Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung (Anke Brückner, Film&Foto, Wort&Web-Agentur, www.regie-gedanke.de) zu sorgen.

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18 Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen/Auftragnehmer für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

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HAFTUNG

19 Der Fotograf/Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

 

20 Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 19) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen.

 

21 Bei Ansprüchen gegen den Fotografen/Auftragnehmer seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 11) dem Kunden ihr Einwilligung zur Verwendung des (bewegten) Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadensersatzforderung und Prozesskosten.

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22 Das (bewegte) Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

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HAFTUNG FÜR LINKS

23 Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.

 

HONORAR

24 Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Diese wird als Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % für Endkunden sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Bei Gewerbekunden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

 

25 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben etc. Eigentum des Fotografen / Auftragnehmers.

 

26 Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 100€ zzgl. geleisteter Aufwand fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).

 

27 Das Honorar (gemäss Ziffer 24) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte (bewegte) Bildmaterial nicht verwendet wird.

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28 Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen etc, werden auf dem Angebot ausgewiesen und gehen zu Lasten des Kunden.

 

29 Alle Angebote sind unverbindlich in einem ausgewiesenen Zeitraum. Der Auftragnehmer behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

30 Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferung ins Ausland. Gerichtsstand ist Deutschland. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

 

Reichertshausen, 1.Januar 2017

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